13AugHausverwaltung-Finanzen-Organisation

Geld zurück oder Nachzahlung? – Alles, was Mieter und Vermieter über die Betriebskostenabrechnung wissen sollten

Ein leidiges Thema für viele Mieter und Vermieter: Die Betriebskostenabrechnung. Häufig kommt es dabei zu Auseinandersetzungen, besonders wenn Fehler in der Abrechnung auftreten. Doch was sind Betriebskosten und wie werden sie korrekt abgerechnet? Eine wichtige Rolle spielt hierbei der Betriebskostenspiegel. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Betriebskostenabrechnung und wie man Streitigkeiten vermeiden kann.

Wofür dient eine Betriebskostenabrechnung?

Die Betriebskostenabrechnung ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Mietverhältnisses. Mieter müssen die Kosten für die Bewirtschaftung der Wohnung oder des Hauses tragen, die in der Abrechnung aufgeführt sind. Um eine Über- oder Unterzahlung zu vermeiden, wird eine monatliche Vorauszahlung vereinbart. Jährlich wird die Betriebskostenabrechnung erstellt, um die tatsächlichen Kosten des Vorjahres mit den Vorauszahlungen des Mieters zu vergleichen. Eine fehlerhafte Abrechnung kann ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter sein. Um sicherzustellen, dass die Abrechnung korrekt ist, sollte der Mieter sie sorgfältig prüfen und bei Unklarheiten den Vermieter kontaktieren. Eine Hausverwaltung kann hierbei eine wichtige Rolle spielen, um eine korrekte und transparente Abrechnung sicherzustellen und eventuelle Streitigkeiten zu vermeiden.

Für welche Betriebskosten muss der Mieter zahlen?

Betriebskostenabrechnungen sind für Mieter und Vermieter gleichermaßen wichtig, um die tatsächlich angefallenen Kosten der Bewirtschaftung einer Immobilie transparent und fair aufzuteilen. Die Betriebskostenverordnung legt dabei genau fest, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen und welche nicht. In der Abrechnung sind Kosten für Wasser- und Abwasserversorgung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Heizung und Warmwasser, Grundsteuer sowie Reinigungs- und Gartenpflegekosten aufgeführt. Auch Aufzugskosten und Kosten für die Hausbeleuchtung müssen umgelegt werden, wenn sie vorhanden sind.

Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen: Wenn ein Mieter beispielsweise im Erdgeschoss wohnt und den Aufzug nicht nutzt, muss er dennoch anteilig für die anfallenden Kosten aufkommen. Bei Gartenanlagen dürfen nur Kosten für laufende Gartenpflege umgelegt werden. Sollten Vermieter dennoch versuchen, Kosten aufzuführen, die nicht umlagefähig sind, können Mieter Widerspruch einlegen.

Insgesamt ist es wichtig, dass Mieter die Betriebskostenabrechnung sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Fragen stellen, um sicherzustellen, dass die aufgeführten Kosten tatsächlich angefallen sind und korrekt umgelegt wurden. Eine fehlerhafte Abrechnung kann zu unnötigen Kosten führen und im schlimmsten Fall zu einem Rechtsstreit führen.

Quelle: https://www.homeday.de/de/immobilienvermietung/betriebskostenabrechnung/x

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